© Gastro-Anker GmbH 2023 Datenschutz Impressum AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gästehaus Brink´s der Gastro-Anker GmbH 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Gästehauses. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses. 3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde. 4. Die Mitarbeiter des Gästezimmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen.   Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung 1. Vertragspartner sind das Gästehaus und der Gast. Hat der Gast für eine Dritten bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber als Gesamt-Schuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausaufnahmevertrag. 2. Das Gästehaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses beschränkt. 3. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 2 Monate. 4. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Gästehauses auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.   Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Reservierungen des Gastes werden vom Gästehaus in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt. 2. Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte. 4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 2 Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. 5. Die Preise können vom Gästehaus ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus dem zustimmt. 6. Rechnungen des Gästehauses sind bei Abreise fällig. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gästehaus des einen höheren Schadens vorbehalten. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich an den Gast – Ausnahmen sind nicht möglich und werden ausgeschlossen. 7. Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können gesondert schriftlich vereinbart werden. 8. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.   Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) 1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag bedarf einer schriftlichen Stornierung des Gastes. Stornofristen und Preise für Stornierungen außerhalb der Stornofrist ist in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Sind keine Stornierungsbedingungen angegeben, gilt folgende Regelung: Die Stornierung ist bis zu 7 Tage (18:00 Uhr Gästehauszeit) vor Anreise kostenfrei möglich. Erfolgt diese nicht, sind unter 7 Tagen 50% des Rechnungsbetrages, ohne Stornierung 85% des Rechnungsbetrages auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Gästehauses oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 2. Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gästehaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Gästehauses oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. 3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gästehaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4. Dem Gästehaus steht es frei, den ihm entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, 85% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Gästehaus entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.   Rücktritt des Gästehauses 1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gästehaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gästehauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungs-Androhung nicht geleistet, so ist das Gästehaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:     — höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;     — Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;     — das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das     Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist.     — ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt. 4. Das Gästehaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5. Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.   Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe: 1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Falls vor diesen Zeitpunkt Zimmer zur Verfügung stehen, erhält der Gast sie selbstverständlich. Der Gast hat jedoch keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.    Dem Gast steht es frei, dem Gästehaus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Ist das Gästehaus ausgebucht und das Zimmer     bis 13:00 Uhr nicht geräumt, steht es dem Gästehaus frei es selbst zu räumen, unter Berücksichtigung größter Sorgfalt mit den eingebrachten Sachen des Gastes.   Haftung des Gästehauses: 1. Das Gästehaus haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 € sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Gästehaus Anzeige macht (§ 703 BGB). 3. Für die unbeschränkte Haftung des Gästehauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4. Soweit dem Gast bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gästehausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gästehaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Gästehauses. 5. Die Inanspruchnahme der vom Gästehaus kostenlos zur Verfügung gestellten Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht seitens des Gästehauses keine Verpflichtung oder Rechtspflicht, diese Dienstleistungen ständig bereit zu halten. Das Gästehaus kann diese jederzeit ohne Ankündigung ändern oder einstellen. Im Falle der Nutzung des kostenlosen.- oder pflichtigen W-LAN haftet das Gästehaus nicht für Schäden die durch die Nutzung entstehen. Der Gast verpflichtet sich mit der Eingabe der Passwörter, keine Internetseiten oder Dateien herauf- oder herunterzuladen welche: Verfassungswidrig, gegen geltendes, internationales Recht verstößt (auch Bilder, Musik oder Videodateien), Kinderpornographie enthält oder in irgendeiner Form das Ansehen des Gästehauses schädigen kann. Verstöße werden umgehend den örtlichen Behörden gemeldet. 6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Gästehaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – g egen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.   Schlussbestimmungen: 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Sassendorf (Soest). 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gästehauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses. 4. Es gilt deutsches Recht. 5. Der Gast wird hiermit gem. § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Anbieter ist berechtigt, die Gastdaten offen zu legen, sofern dies nur für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist (staatliche Behörden). 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.   Stand: 01.01.2020
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Gästehaus Brink´s der Gastro-Anker GmbH 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Gästehauses. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses. 3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde. 4. Die Mitarbeiter des Gästezimmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen.   Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung 1. Vertragspartner sind das Gästehaus und der Gast. Hat der Gast für eine Dritten bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber als Gesamt-Schuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausaufnahmevertrag. 2. Das Gästehaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses beschränkt. 3. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 2 Monate. 4. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Gästehauses auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.   Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Reservierungen des Gastes werden vom Gästehaus in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt. 2. Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte. 4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 2 Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. 5. Die Preise können vom Gästehaus ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus dem zustimmt. 6. Rechnungen des Gästehauses sind bei Abreise fällig. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gästehaus des einen höheren Schadens vorbehalten. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich an den Gast – Ausnahmen sind nicht möglich und werden ausgeschlossen. 7. Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können gesondert schriftlich vereinbart werden. 8. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.   Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) 1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag bedarf einer schriftlichen Stornierung des Gastes. Stornofristen und Preise für Stornierungen außerhalb der Stornofrist ist in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Sind keine Stornierungsbedingungen angegeben, gilt folgende Regelung: Die Stornierung ist bis zu 7 Tage (18:00 Uhr Gästehauszeit) vor Anreise kostenfrei möglich. Erfolgt diese nicht, sind unter 7 Tagen 50% des Rechnungsbetrages, ohne Stornierung 85% des Rechnungsbetrages auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Gästehauses oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 2. Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gästehaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Gästehauses oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. 3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gästehaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4. Dem Gästehaus steht es frei, den ihm entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, 85% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Gästehaus entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.   Rücktritt des Gästehauses 1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gästehaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gästehauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungs-Androhung nicht geleistet, so ist das Gästehaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:     — höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;     — Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;     — das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das     Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist.     — ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt. 4. Das Gästehaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5. Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.   Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe: 1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Falls vor diesen Zeitpunkt Zimmer zur Verfügung stehen, erhält der Gast sie selbstverständlich. Der Gast hat jedoch keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.    Dem Gast steht es frei, dem Gästehaus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Ist das Gästehaus ausgebucht und das Zimmer     bis 13:00 Uhr nicht geräumt, steht es dem Gästehaus frei es selbst zu räumen, unter Berücksichtigung größter Sorgfalt mit den eingebrachten Sachen des Gastes.   Haftung des Gästehauses: 1. Das Gästehaus haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 € sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Gästehaus Anzeige macht (§ 703 BGB). 3. Für die unbeschränkte Haftung des Gästehauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4. Soweit dem Gast bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gästehausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gästehaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Gästehauses. 5. Die Inanspruchnahme der vom Gästehaus kostenlos zur Verfügung gestellten Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht seitens des Gästehauses keine Verpflichtung oder Rechtspflicht, diese Dienstleistungen ständig bereit zu halten. Das Gästehaus kann diese jederzeit ohne Ankündigung ändern oder einstellen. Im Falle der Nutzung des kostenlosen.- oder pflichtigen W-LAN haftet das Gästehaus nicht für Schäden die durch die Nutzung entstehen. Der Gast verpflichtet sich mit der Eingabe der Passwörter, keine Internetseiten oder Dateien herauf- oder herunterzuladen welche: Verfassungswidrig, gegen geltendes, internationales Recht verstößt (auch Bilder, Musik oder Videodateien), Kinderpornographie enthält oder in irgendeiner Form das Ansehen des Gästehauses schädigen kann. Verstöße werden umgehend den örtlichen Behörden gemeldet. 6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Gästehaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.   Schlussbestimmungen: 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Sassendorf (Soest). 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gästehauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses. 4. Es gilt deutsches Recht. 5. Der Gast wird hiermit gem. § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Anbieter ist berechtigt, die Gastdaten offen zu legen, sofern dies nur für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist (staatliche Behörden). 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.   Stand: 01.01.2020